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Bauantrag online einreichen: Der komplette Guide für 2026

Möchten Sie Ihren Bauantrag online einreichen? Unser Guide zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Unterlagen vorbereiten, Portale nutzen und Fehler vermeiden.

14 Min. Lesezeit

Wer gerade einen Anbau, eine Nutzungsänderung oder eine grössere Modernisierung plant, kennt das Gefühl meist schon vor dem ersten Behördenschreiben. Das Projekt ist im Kopf längst klar, vielleicht gibt es schon Skizzen, Angebote oder einen Zeitplan mit Handwerkern. Und dann steht plötzlich die eigentliche Hürde im Raum: der Bauantrag.

Heute läuft vieles digital. Das klingt erst einmal nach Erleichterung. In der Praxis hilft es auch, aber nur dann, wenn die Unterlagen fachlich stimmen und das Verfahren korrekt vorbereitet ist. Genau an dieser Stelle scheitern private Bauherren besonders oft. Wer einen Bauantrag online einreichen möchte, braucht deshalb nicht nur Zugang zum Portal, sondern vor allem die richtige Rolle, die passenden Dokumente und einen sauberen Ablauf.

Der digitale Bauantrag – Eine Chance gegen die Bürokratie

Viele Bauherren rechnen beim Bauantrag noch immer mit Papierstapeln, Laufzetteln und unklaren Zuständigkeiten. Das Bild ist nicht völlig falsch, aber es ist inzwischen veraltet. Die Verwaltung hat sich bei Baugenehmigungen in vielen Bereichen spürbar verändert.

Das digitale Einreichen von Bauanträgen wurde durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung von 2013 und den daraus resultierenden § 11a BStatG institutionalisiert. Dadurch entstanden standardisierte Online-Portale in den Bundesländern.

Für private Bauherren ist das eine echte Chance. Ein digitales Portal schafft mehr Nachvollziehbarkeit als ein klassischer Papierweg. Unterlagen lassen sich geordnet hochladen, Vorgänge sind dokumentiert, und der Einreichungsstand ist meist klarer als bei E-Mail-Ketten oder Postversand.

Was daran wirklich hilfreich ist

Der Vorteil liegt nicht nur darin, dass weniger gedruckt werden muss. Der grössere Gewinn ist die Struktur. Portale wie Bauportal.NRW, das BayernPortal oder landesspezifische Virtuelle Bauämter führen Antragsteller durch fest definierte Felder, Dateiuploads und Verfahrensschritte.

Praktische Regel: Digitalisierung ersetzt keine Planung. Sie ersetzt nur einen Teil der Verwaltungslogik.

Genau deshalb funktioniert der digitale Weg besonders gut, wenn das Vorhaben bereits fachlich sortiert ist. Wer erst im Portal merkt, dass Lageplan, Baubeschreibung oder Nachweise fehlen, erlebt dieselbe Verzögerung wie im analogen Verfahren. Nur eben online.

Warum der Trend bleiben wird

Für Bauherren bedeutet das vor allem eines: Es lohnt sich, den Prozess nicht als Ausnahme, sondern als neuen Standard zu sehen. Wer bereits in anderen Unternehmens- oder Verwaltungsabläufen mit digitaler Struktur arbeitet, findet dazu auch ausserhalb des Baurechts nützliche Gedanken.

Der digitale Bauantrag nimmt der Bürokratie nicht jede Schwere. Aber er macht sie berechenbarer. Und genau das ist für private Bauherren oft der entscheidende Unterschied.

Die richtige Vorbereitung ist die halbe Miete

Bevor überhaupt ein Konto im Bauportal angelegt wird, muss eine grundlegende Frage geklärt sein: Wer darf den Antrag eigentlich einreichen? Viele private Bauherren gehen davon aus, dass ein digitales Portal automatisch bedeutet, dass auch Laien den Bauantrag selbst einreichen können. Genau das ist oft der kritische Irrtum.

Behörden weisen ausdrücklich darauf hin, dass Bauanträge qualifizierten Entwurfsverfassern vorbehalten sein können. Für Schleswig-Holstein wird das klar benannt. Zudem bestätigte eine Umfrage des Bundesbauministeriums aus 2023, dass 68% der Privatbauherren ohne professionelle Hilfe scheitern.

Der Entwurfsverfasser ist keine Formalie

Ein Entwurfsverfasser ist nicht bloß jemand, der unterschreibt. Diese Person trägt die fachliche Verantwortung dafür, dass das Vorhaben planungsrechtlich und bautechnisch richtig beschrieben ist. Das betrifft unter anderem:

  • Planungsrechtliche Einordnung: Passt das Vorhaben zu Bebauungsplan, Abstandsflächen, Satzungen oder örtlichen Vorgaben?
  • Vollständige Unterlagen: Sind Zeichnungen, Baubeschreibung und technische Nachweise in der Form vorbereitet, die die Behörde tatsächlich bearbeiten kann?
  • Verfahrenssicherheit: Wird überhaupt das richtige Verfahren gewählt, also Bauantrag, Bauvoranfrage oder ein anderes Format?

Wer diese Rolle unterschätzt, verliert oft schon vor der eigentlichen Prüfung Zeit. Nicht weil das Portal kompliziert wäre, sondern weil die Einreichung fachlich nicht tragfähig ist.

Welche Unterlagen in der Praxis vorbereitet werden sollten

Je nach Vorhaben und Bundesland unterscheiden sich Details. Die Grundlogik bleibt aber ähnlich. Vor dem ersten Upload sollten typischerweise diese Bausteine vorliegen:

UnterlageWorum es gehtWorauf zu achten ist
BauzeichnungenGrundrisse, Ansichten, Schnittesauber abgestimmt und einheitlich
LagebezugKataster- oder Lageplanaktuell und zum Grundstück passend
Baubeschreibungtechnische und funktionale Beschreibungkeine Widersprüche zu den Plänen
Nachweisez. B. Statik oder weitere Fachunterlagenfrühzeitig klären, ob erforderlich
StatistikbogenErhebungsbogen zur Bautätigkeitsstatistikkorrekt erstellt und beigefügt

Für die statistische Seite gibt es seit der Reform der Bautätigkeitsstatistik-Online ab 2012 ein bundesweit etabliertes System. Der Erhebungsbogen kann online ausgefüllt und als PDF erzeugt werden, wie die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beschreibt.

Was private Bauherren vorab klären sollten

Gerade bei kleineren Vorhaben hilft eine frühe Vorprüfung. Denn nicht jedes Projekt braucht sofort den vollständigen Bauantrag. In vielen Fällen ist es sinnvoll, zuerst die Zulässigkeit zu klären, etwa über eine Bauvoranfrage prüfen lassen.

Wer den digitalen Antrag erst dann öffnet, wenn Unterlagen, Rollen und Zuständigkeiten unklar sind, startet bereits mit Rückstand.

Die eigentliche Vorbereitung besteht deshalb aus zwei Ebenen. Erstens: rechtlich und fachlich klären, wer einreichen darf. Zweitens: alle Unterlagen so aufbereiten, dass sie im Portal nicht nur hochgeladen, sondern auch geprüft werden können.

Der digitale Ablauf im Bauportal Schritt für Schritt

Ist die Vorbereitung sauber erledigt, wird der digitale Ablauf deutlich einfacher. Die meisten Portale unterscheiden sich optisch, aber der Kernprozess ähnelt sich stark. Typischerweise gehören dazu Authentifizierung via Bund-ID, Antragsassistent, Upload von PDF/A-Unterlagen, Vorgangserstellung mit Vollständigkeitsprüfung und die verbindliche Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur. Wie das konkret aussieht, zeigen Portale wie Bauportal.NRW oder das BayernPortal – und seit April 2025 ist die digitale Einreichung in Hessen keine Option mehr, sondern Pflicht.

Anmeldung und Verfahren wählen

Am Anfang steht fast immer das Nutzerkonto. Private Antragsteller arbeiten häufig mit der Bund-ID, Unternehmen und Planungsbüros je nach Plattform mit einem Unternehmenskonto. Wichtig ist nicht nur der Login, sondern die richtige Zuordnung des Verfahrens.

Ein Portal fragt meist früh ab, ob es sich um einen Bauantrag, eine Bauvoranfrage, eine Nutzungsänderung oder ein Sonderverfahren handelt. Hier passieren bereits die ersten Fehler. Wer das falsche Verfahren auswählt, baut den gesamten Vorgang auf einer falschen Grundlage auf.

Eine gute Vorbereitung umfasst deshalb:

  • Zuständige Behörde prüfen: Viele Portale ordnen die Behörde nach Ort oder Flurstück zu.
  • Verfahrensart richtig auswählen: Nicht jedes Vorhaben gehört automatisch in den regulären Bauantrag.
  • Projektbeschreibung abstimmen: Die Bezeichnung im Portal sollte zu den Planunterlagen passen.

Formulare und Projektdaten korrekt erfassen

Nach der Anmeldung folgt der Antragsassistent. Dort werden Bauherr, Grundstück, Vorhaben und technische Eckdaten erfasst. Dieser Teil wirkt oft einfach, ist aber heikel. Schon kleine Widersprüche zwischen Textfeldern und eingereichten Plänen lösen spätere Rückfragen aus.

Besonders häufig sind Abweichungen bei Nutzungsangaben, Gebäudebezeichnungen oder Flächenbeschreibungen. Das Portal prüft nur begrenzt, ob die Eingaben planerisch zusammenpassen. Es kontrolliert eher, ob Felder ausgefüllt wurden.

Ein formal vollständiger Antrag ist noch kein fachlich stimmiger Antrag.

Für Vorhaben mit Flächen, Rauminhalten oder energetischen Anforderungen lohnt es sich, Berechnungen vorab sauber aufeinander abzustimmen.

Anlagen hochladen ohne technische Stolperfallen

Der Upload ist der Punkt, an dem viele Bauherren unnötig Zeit verlieren. In den Portalen müssen Unterlagen meist in einem technisch akzeptierten Format vorliegen, typischerweise PDF/A. Für einzelne Dateien gelten ausserdem Anforderungen an Struktur, Lesbarkeit und teilweise an die Dateigrösse.

Ein praktikabler Prüfpunkt vor dem Hochladen:

  1. Dateiformat prüfen: Keine offenen Office-Dateien, sondern saubere PDF-Ausgaben.
  2. Dateibenennung vereinheitlichen: Das Bauamt soll sofort erkennen, welche Anlage welchen Inhalt hat.
  3. Pläne lesbar exportieren: Unscharfe oder falsch gedrehte PDFs wirken wie Kleinigkeiten, kosten aber Rückfragen.
  4. Anlagen logisch bündeln: Nicht alles in eine Sammeldatei packen, wenn Einzelunterlagen nachvollziehbarer sind.

Bei kleineren Vorhaben wie einem Stellplatzdach oder Nebengebäude hilft es, den Umfang des Projekts realistisch zu halten. Wer etwa einen Bauantrag für einen Carport vorbereiten will, sollte Unterlagen genau auf dieses Vorhaben zuschneiden und keine allgemeinen Mustersammlungen hochladen.

Verbindlich übermitteln und den Vorgang sauber begleiten

Der letzte Schritt ist die rechtsverbindliche Übermittlung. Je nach Portal und Dokumententyp kann dafür eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich sein. Spätestens hier zeigt sich, dass der digitale Bauantrag kein simples Webformular ist, sondern ein förmliches Verwaltungsverfahren.

Nach dem Versand sollte der Vorgangsraum aktiv beobachtet werden. Dort laufen Nachforderungen, Hinweise oder Statusmeldungen ein. Wer mehrere Tage nicht reagiert oder Dokumente ungeordnet nachreicht, verspielt schnell den Vorteil des digitalen Wegs.

Ein gut eingereichter Antrag erkennt man selten an der schönen Oberfläche des Portals. Man erkennt ihn daran, dass die Behörde damit ohne Sucharbeit prüfen kann.

Häufige Fehler und wie Sie teure Verzögerungen vermeiden

Die meisten Verzögerungen entstehen nicht im Moment des Hochladens, sondern viel früher. Sie beginnen bei unklaren Planungsannahmen, bei zu knappen Unterlagen oder bei einer Einreichung, die nur formal vollständig wirkt. Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen einem digital eingereichten und einem wirklich prüffähigen Antrag.

Praxisdaten zeigen drei besonders relevante Muster: 32% der Ablehnungen in einigen Regionen hängen mit fehlender Satzungskonformität zusammen, etwa bei Abstandsflächen. In Osnabrück führen unvollständige Statiknachweise zu 18% der Nachforderungen. Im Landkreis Karlsruhe liegt die Vollständigkeitsrate bei privaten Einreichern bei 68%, bei Architekten dagegen bei 92%, dokumentiert auf der Seite des Landkreises Karlsruhe zum Virtuellen Bauamt.

Fehlerbild eins bei Satzungen und Abstandsflächen

Viele Bauherren prüfen zuerst das eigentliche Bauvorhaben und zu spät die örtlichen Regeln. Das ist verständlich. Wer einen Anbau plant, denkt an Nutzung, Kosten und Gestaltung. Die Behörde prüft aber ebenso, ob das Vorhaben zu Satzungen, Grenzabständen und lokalen Festsetzungen passt.

Typische Auslöser sind:

  • Abstandsflächen nicht sauber dargestellt
  • Dachform, Höhe oder Lage widersprechen örtlichen Vorgaben
  • Nutzungsänderungen werden baurechtlich zu knapp beschrieben

Diese Fehler sind teuer, weil sie nicht mit einem einzelnen fehlenden Blatt behoben sind. Oft muss die Planung selbst angepasst werden.

Fehlerbild zwei bei technischen Nachweisen

Ein weiterer Klassiker ist die unvollständige Statik. Gerade bei Anbauten, Aufstockungen, Carports, Balkonen oder Grundrissänderungen wird der statische Anteil häufig unterschätzt. Die Unterlagen sind dann zwar eingereicht, aber nicht prüffähig.

Ein guter Realitätscheck vor der Abgabe lautet:

PrüffrageWenn nein, dann droht
Sind alle statisch relevanten Bauteile beschrieben?Nachforderung
Passen Statik und Planzeichnung zusammen?Rückfrage oder Überarbeitung
Sind Fachunterlagen aktuell und eindeutig zugeordnet?formale Verzögerung

Wer bei tragenden Eingriffen nur „ungefähr passende“ Nachweise einreicht, produziert fast sicher eine zweite Runde mit dem Bauamt.

Fehlerbild drei bei privaten Einreichungen

Der Unterschied zwischen privaten und professionellen Einreichungen hat einen klaren Grund. Architekten und Ingenieure denken nicht nur in Dokumenten, sondern in Prüflogik. Sie fragen vorab, welche Unterlage welche behördliche Frage beantwortet.

Private Bauherren tun oft das Naheliegende. Sie sammeln Dateien, füllen Felder aus und laden hoch, was vorhanden ist. Das wirkt effizient, führt aber häufig zu Lücken zwischen Text, Zeichnung und Nachweis.

Wer Verzögerungen vermeiden will, sollte vor dem Klick auf „Senden“ mindestens diese Punkte systematisch prüfen:

  • Rechtliche Passung: Stimmen Vorhaben und örtliche Vorgaben zusammen?
  • Technische Konsistenz: Sagen Pläne, Beschreibungen und Nachweise dasselbe?
  • Lesbarkeit für die Behörde: Ist die Einreichung so sortiert, dass ein Sachbearbeiter ohne Rückfragen arbeiten kann?

Ein Bauantrag scheitert selten an einem grossen Drama. Meist scheitert er an mehreren kleinen Unsauberkeiten, die sich im Portal nur besonders schnell sichtbar machen.

Der schnellere Weg zur Baugenehmigung mit AntragHeld

Der digitale Bauantrag ist nur ein Teil der Lösung. Die eigentliche Herausforderung bleibt, Unterlagen fachlich sauber zu erstellen, fehlende Dokumente zu beschaffen und Rückfragen des Amts geordnet zu beantworten. Genau deshalb suchen viele Bauherren heute keinen blossen Upload-Service, sondern eine Kombination aus Planung, Einreichung und Verfahrensbegleitung.

Für 2026 wird beschrieben, dass nur etwa 60% der Bauaufsichtsbehörden digitale Systeme nutzen, dass Fehler selbst bei digitalen Portalen in 45% der Fälle zu Rückfragen führen und dass hybride Services seit 2025 um 35% zugenommen haben. Diese Einordnung findet sich in den Informationen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in Hamburg.

Warum hybride Unterstützung oft sinnvoll ist

Der Engpass liegt selten im technischen Zugang. Der Engpass liegt zwischen baurechtlicher Idee und genehmigungsfähiger Darstellung. Ein digitaler Service mit Architekten und Ingenieuren schliesst genau diese Lücke, weil dort nicht nur Formulare abgearbeitet, sondern Vorhaben in eine prüffähige Antragslogik übersetzt werden.

Das ist besonders relevant bei:

  • Anbauten und Umbauten mit Eingriff in Bestand und Abstandsflächen
  • Nutzungsänderungen mit erhöhter Abstimmungspflicht
  • kleineren gewerblichen Vorhaben, bei denen Zeit und Vollständigkeit eng zusammenhängen

Was ein externer Antragsservice konkret übernimmt

Ein Dienst wie AntragHeld GmbH arbeitet nicht als reines Vermittlungsportal, sondern übernimmt die Grundlagenermittlung, das Einholen fehlender Unterlagen wie Katasterpläne, die zeichnerische Ausarbeitung, die qualifizierte Vorbereitung der Einreichung sowie die Kommunikation mit der Behörde bei Rückfragen. Der Prozess läuft digital, ein Angebot ist kurzfristig verfügbar, und ein Bauantrag wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, in 15 Werktagen erstellt.

Für private Bauherren ist das vor allem deshalb interessant, weil damit drei typische Schwachstellen gleichzeitig bearbeitet werden:

Problem im EigenversuchWas professionelle Begleitung daran ändert
fehlender Entwurfsverfasserfachlich verantwortete Einreichung
unvollständige Unterlagenstrukturierte Beschaffung und Prüfung
stockende Kommunikation mit dem Amtgeordnete Nachreichung und Abstimmung

Der schnellere Weg ist nicht der mit den wenigsten Klicks. Es ist der mit den wenigsten Korrekturschleifen.

Wer einen Bauantrag online einreichen möchte, aber weder Portaltechnik noch Behördenlogik zum eigenen Nebenprojekt machen will, fährt mit professioneller Unterstützung oft verlässlicher. Das gilt besonders dann, wenn bereits Handwerkertermine, Finanzierung oder Vermietungspläne vom Genehmigungszeitpunkt abhängen.

Ihre Checkliste für den erfolgreichen Online-Antrag

Bei Bauanträgen hilft keine allgemeine Motivation. Es hilft nur eine saubere Reihenfolge. Die folgende Checkliste ist deshalb so aufgebaut, wie ein Antrag in der Praxis wirklich vorbereitet und begleitet werden sollte.

Vor der Einreichung

  • Bauvorlageberechtigung geklärt: Ist ein qualifizierter Entwurfsverfasser eingebunden und für dieses Vorhaben zuständig?
  • Verfahren richtig eingeordnet: Geht es um Bauantrag, Bauvoranfrage oder Nutzungsänderung?
  • Grundstück und Projektdaten abgestimmt: Stimmen Adresse, Flurstück, Nutzung und Beschreibung in allen Unterlagen überein?
  • Pflichtunterlagen vollständig: Liegen Pläne, Beschreibungen, erforderliche Nachweise und der Statistikbogen vor?
  • Fehlende Dokumente früh beschafft: Katasterunterlagen, Bestandsunterlagen oder Fachnachweise sollten nicht erst kurz vor dem Upload gesucht werden.

Während der digitalen Einreichung

Die Eingabe im Portal sollte nicht parallel zur Dokumentenerstellung erfolgen. Besser ist es, erst dann zu starten, wenn die Inhalte fachlich abgestimmt sind.

  1. Nutzerkonto funktionsfähig: Login, Zugriffsrechte und Zuständigkeit vorab testen.
  2. Richtige Verfahrensart auswählen: Keine Schätzung. Lieber einmal vorher klären.
  3. Dateien technisch prüfen: PDF/A, lesbare Pläne, sinnvolle Dateinamen.
  4. Angaben im Formular gegen die Pläne abgleichen: Keine widersprüchlichen Flächen, Bezeichnungen oder Nutzungen.
  5. Signaturanforderungen prüfen: Vor dem finalen Absenden sicherstellen, dass alle unterschriftsrelevanten Dokumente korrekt eingebunden sind.

Nach dem Absenden

Viele Bauherren betrachten die Übermittlung als Schlusslinie. Tatsächlich beginnt dann oft erst die sensible Phase.

  • Eingangsbestätigung sichern: Der Nachweis sollte sofort abgelegt werden.
  • Vorgangsraum regelmässig prüfen: Nachforderungen laufen meist digital ein.
  • Antworten geordnet nachreichen: Keine neuen Sammelmails und keine unsortierten Nachlieferungen.
  • Projektplanung flexibel halten: Handwerker, Finanzierung oder Vermarktung sollten an den tatsächlichen Verfahrensstand gekoppelt bleiben.

Eine gute Checkliste ersetzt keinen Entwurfsverfasser. Aber sie verhindert, dass aus einem klaren Vorhaben ein unübersichtlicher Behördenlauf wird.

Häufig gestellte Fragen zum digitalen Bauantrag

Was passiert, wenn die Gemeinde noch kein Online-Portal anbietet

Dann läuft das Verfahren nicht automatisch einfacher, aber auch nicht ins Leere. In Deutschland ist die Digitalisierung regional unterschiedlich weit. Wenn vor Ort noch kein nutzbares Portal vorhanden ist, bleibt die Einreichung über die von der zuständigen Behörde vorgegebenen Wege möglich. Das kann ein lokaler Upload-Dienst, E-Mail in definierten Schritten oder weiterhin ein papiergebundener Ablauf sein.

Wichtig ist in dieser Situation nicht die Form, sondern die Abstimmung. Bauherren sollten zuerst klären, welche Unterlagen in welcher Fassung verlangt werden und wer offiziell als Einreicher auftreten muss. Der Fehler liegt oft darin, ein digitales Standardpaket vorzubereiten, das zur lokalen Behörde gar nicht passt.

Kann ein bereits eingereichter Antrag online korrigiert werden

In vielen digitalen Verfahren ja, aber nicht beliebig. Meist läuft die Korrektur nicht durch stilles Austauschen bereits eingereichter Unterlagen, sondern über den Vorgangsraum oder über eine formale Nachforderung der Behörde. Das bedeutet: Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben.

Sinnvoll ist dabei ein klares Vorgehen:

  • Änderungen kennzeichnen: Neue Pläne und neue Anlagen sollten eindeutig versioniert sein.
  • Begleitschreiben kurz halten: Die Behörde muss erkennen, was ersetzt oder ergänzt wurde.
  • Nicht alles neu hochladen: Nur die tatsächlich geänderten Unterlagen nachreichen, sofern das Portal nichts anderes verlangt.

Je grösser die Planänderung, desto eher sollte vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder über den Entwurfsverfasser abgestimmt werden, ob eine einfache Nachreichung reicht.

Wie kommt man an eine qualifizierte elektronische Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur, kurz QES, ist keine eingescannte Unterschrift. Sie ist eine rechtlich besonders gesicherte Form der digitalen Signatur. In Bauportalen wird sie dort relevant, wo eine verbindliche elektronische Übermittlung oder unterschriftspflichtige Fachunterlagen verlangt werden.

Praktisch läuft das meist in drei Schritten ab:

  1. Geeigneten Signaturdienst auswählen: Entscheidend ist, dass der Dienst die qualifizierte Signatur tatsächlich anbietet.
  2. Identität verifizieren: Je nach Anbieter erfolgt das über Ident-Verfahren oder vorhandene digitale Identitätsmittel.
  3. Dokumente korrekt signieren: Nicht jedes PDF muss automatisch qualifiziert signiert werden. Massgeblich ist, welche Unterlagen und Rollen die Behörde verlangt.

Wer als privater Bauherr bereits an dieser Stelle ins Stocken gerät, sollte das ernst nehmen. Die Signatur ist kein technisches Detail, sondern Teil der Wirksamkeit der Einreichung.

Wer den digitalen Bauantrag nicht nur absenden, sondern fachlich sauber vorbereiten möchte, kann die Unterstützung von AntragHeld GmbH nutzen. Der Service richtet sich an private Bauherren und Unternehmen, die Unterlagen, Entwurfsverfasser-Rolle und Behördenkommunikation strukturiert abgeben möchten, statt sich selbst durch Portale, Nachforderungen und Formfehler zu arbeiten.

Lassen Sie Ihr Bauprojekt nicht von den Bauantrag aufhalten!

FAQ

Häufig gestellte Fragen

  • Nein, unser eigenes Team von festangestellten Architekten & Ingenieuren steht Ihnen von Anfang bis Ende mit Rat und Tat zur Seite.
  • Generell gilt: Je mehr Unterlagen Sie uns zur Verfügung stellen können, desto besser. Mit Bestandszeichnungen wie Grundriss, Schnitt und Ansicht und Angaben zu Ihrem Grundstück erstellen wir die Unterlagen für Ihren Bauantrag.

  • Wir sind Spezialisten für die Erstellung von Bauanträgen und konzentrieren uns ausschließlich darauf (über 200 Projekte). Dadurch können wir Sie schneller und zuverlässiger zu Ihrer Baugenehmigung bringen. Ganz zu schweigen von unseren wettbewerbsfähigen Preisen und unserem hervorragenden Kundenservice!
  • Wenn Sie eine Baugenehmigung benötigen, brauchen Sie einen qualifizierten Architekten oder Ingenieur, der den Antrag stellt. Nicht für alle Projekte ist jedoch eine Baugenehmigung erforderlich: Wenden Sie sich an uns, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Projekt eine Genehmigung benötigt. Die erste Beratung ist kostenlos!
  • Ein erstes, unverbindliches Videogespräch können Sie mit AntragHeld kostenlos führen. Erstellen Sie einfach ein Angebot über „Jetzt Angebot Erstellen“ und Sie erhalten die Möglichkeit, ein Gespräch zu buchen.
  • Wir bemühen uns um eine wettbewerbsfähige und transparente Preisgestaltung, die sich nach dem Arbeitsaufwand für jedes Projekt richtet. Dieser Preis liegt normalerweise zwischen 1500 - 2500 Euro. Um den genauen Preis für Ihr Projekt zu erfahren, klicken Sie auf die Schaltfläche „Jetzt Angebot erstellen“ auf unserer Website.
  • Egal wo Sie sind – wir bringen Ihren Bauantrag sicher ans Ziel. Dank unseres digitalen Prozesses ist der Bauantragservice von AntragHeld in ganz Deutschland verfügbar.
  • Unser Verfahren sieht folgendermaßen aus:

    1. Geben Sie die grundlegenden Angaben zu Ihrem Projekt über das Tool „Jetzt Angebot erstellen“ auf unserer Website ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden automatisch Ihr Angebot.
    2. In einem 15-minütigen, unverbindlichen Videogespräch klären wir alle Einzelheiten Ihres Projekts und unseres Angebots. Anschließend können Sie Ihr Angebot unterschreiben und wir können gemeinsam loslegen.
    3. Alles was Sie nun noch tun müssen, ist uns die Bestandsunterlagen und die Vollmacht für die Kommunikation mit der Baubehörde zusenden. Den Rest erledigen wir.
    4. Wenn nicht anders vereinbart, erstellen wir innerhalb von 7 Tagen Ihren vollständigen Bauantrag und Sie erhalten die Unterlagen zur Prüfung. Mit Ihrer Freigabe ist der Bauantrag startklar und kann von uns eingereicht werden.
    5. Wir reichen Ihren Bauantrag ein und übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Baubehörde bei Rückfragen oder Nachforderungen.